ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN
- Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein.
- Er sollte mindestens 2 Jahre den notwendigen Führerschein besitzen.
- Der Führerschein und Personalausweis oder Reisepass müssen zu Beginn des Mietverhältnisses vorgelegt werden.
- Eine Kaution ist bei der Zahlung mit Kreditkarte oder bei Barzahlung notwendig. Die Kaution beträgt zwischen 300 und 1800 Euro und hängt von der Klasse des Fahrzeugs ab.
MIETZEIT
- Die minimale Mietdauer beträgt 24 Stunden.
- Der Benutzer verpflichtet sich, das Fahrzeug genau zum Zeitpunkt zurückzugeben. Wenn dieRückgabezeit um eine Stunde oder mehr überschritten wird, wird ein zusätzlicher ganzer Tag berechnet.
ZAHLUNG UND MIETKAUTION
- Die Zahlung erfolgt bei Übernahme des Fahrzeugs mit einer Kreditkarte (Amex, Visa, Mastercard), mit Bargeld oder per Überweisung (juristische Person).
- Eine Kaution muss hintergelegt werden, mit Kreditkarte oder in bar.
- Die Höhe des Betrags hängt von Mietdauer ab.
MIETWAGEN ÜBERNAHME- UND ABGABE
- Das Fahrzeug kann an unserem Vermietschalter am Flughafen Nikola Tesla übernommen oder zurückgegeben werden. Es gibt auch die Möglichkeit der Zustellung oder Übernahme des Autos an einem anderen Ort. Das wird zusätzlich bezahlt.
- Bei Übenahme und Rückgabe des Autos ist es notwendig, das Formular über den Farhzeugzustand zu unterschreiben.
- Sie werden das Auto besichtigen, um den Zustand festzustellen, in dem Sie es übernehmen, und werden es durch Ihre Unterschrift bestätigen.
- Bei Übenahme und Rückgabe des Autos ist es notwendig, das Formular über den Farhzeugzustand zu unterschreiben.
VERSICHERUNGEN
CDW (COLLISION DAMAGE WAIVER) - Haftungsbeschränkung bzw. -befreiung für Schäden am Mietwagen mit Selbstbeteiligung
Diese Versicherung muss gekauft werden.
Die Haftung für die Schäden am Mietauto und gegenüber dem Dritten ist durch den von der Fahrzeugsklasse abhängigen Maximalbetrag begrenzt. Dieser Betrag muss im Mietvertrag angegeben werden.
Die CDW deckt keine der folgenden Schäden: Schäden an Reifen und Rädern, an Ausstattungen im Fahrzeug, Karosserieschäden, verlorener oder defekter Autoschlüssel, Schäden, die an dem Fahrzeug durch die Verwendung von ungeeignetem Kraftstoff ergeben, Unfälle oder Schäden, die verursacht wurden wegen dem Gebrauch von Drogen oder Alkohol. Alle genannten Schäden müssen bei Rückgabe des Autos in voller Hohe bezahlt werden.
Bei der Rückgabe wird das Fahrzeug durch den Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person besichtigt und eventuelle Schäden und Verschmutzungen, soweit schon erkennbar, in einem Protokoll festgehalten. Es wird von dem Mieter und dem Vermieter unterschrieben.
TP (THEFT PROTECTION) – Diebstahlschutz mit Selbstbeteiligung
Diese Versicherung muss gekauft werden.
Die Haftung für den Diebstahl des Mietfahrzeugs oder seiner Teile (Reifen, Stereoanlage, usw.) ist durch den von der Fahrzeugsklasse abhängigen Maximalbetrag begrenzt. Dieser Betrag muss im Mietvertrag angegeben werden.
Die Versicherung deckt nicht den Diebstahl des Wagens falls das Fahrzeug nicht abgeschlossen wurde oder der Fahrer nicht im Besitz des Wagenschlüssels war.
PAI (PERSONAL ACCIDENT INSURANCE) - Insassenunfallversicherung
Versicherung bei Tod oder Körperverletzung in Folge eines Unfalls und tritt während der Fahrzeuganmietung für alle Insassen in Kraft.
Im Falle eines Unfalls müssen Sie ein Polizeiprotokoll aufnehmen lassen.
Werden diese Formalität nicht beachtet, verliert der Mietkunde den ergänzenden Schutz, unabhängig von der Versicherungsart. Die Kosten gehen zu Lasten des Mieters.
Den Unfallprotokol muss der Mietkunde aufnehmen lassen, auch wenn er zum Zeitpunkt des Unfalls abwesend war (z.B. das Fahrzeug wurde auf einem Parkplatz beschädigt).
VERHALTEN BEI UNFÄLLEN UND SONSTIGEN SCHADENSFÄLLEN
Der Mietkunde muss Folgendes tun:
- Sofort die Polizei und UniRent verständigen und ihre Instruktionen folgen.
- Der Mieter hat bei der Fahrzeugrückgabe einen schriftlichen Bericht zu erstatten.
- Der Unfallbericht muss Angaben der beteiligten Personen enthalten.
- Der Mieter muss eine kurze Aussage schreiben, in der Ursachen und Umstände des Unfalls beschrieben werden.
BENUTZUNG DES FAHRZEUGS
- Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln, insbesondere darf es nicht benutzt werden:
- unter Einfluss von Alkohol, Rauschgift oder Medikamenten, welche die Fahrtüchtigkeit oder Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen.
- durch dritte Personen, es sei denn, dass solche Personen im voraus benannt und im Mietvertrag vermerkt.
- In diesem Fall haftet die Versicherung nicht – die Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter haftet in voller Höhe des Schadens/ Fahrzeugswert.
SONSTIGES
Wir garantieren nur die Kategorie des Mietwagens. Reservierungen können wir nur für die jeweiligen Fahrzeuggruppe entgegennehmen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit.